Die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder stehen in Österreich in der Fahrradverordnung, nicht in der Straßenverkehrsordnung selbst. Das ist der Grund, warum sie so wenige Leute im Detail kennen: Sie sind kurz, sie sind konkret, und sie stehen an einer Stelle, an der man sie nicht vermutet.
Hier steht, was tatsächlich vorgeschrieben ist. Nicht, was man haben sollte, sondern was am Rad sein muss, damit es im Sinne der Verordnung verkehrstauglich ist.
Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen. Unabhängig heißt: Fällt eine aus, bremst die andere weiter. Vorgegeben ist auch die Wirkung, nämlich eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s² auf trockener Fahrbahn aus 20 km/h.
Eine Vorrichtung für akustische Warnzeichen, also eine helltönende Glocke oder eine Hupe. Zurufen zählt nicht.
Einen Scheinwerfer mit weißem oder hellgelbem Licht, mindestens 100 cd.
Ein rotes Rücklicht, mindestens 1 cd.
Einen weißen Rückstrahler nach vorne und einen roten nach hinten, jeweils mindestens 20 cm² Rückstrahlfläche.
Gelbe Rückstrahler an den Pedalen.
Seitliche Rückstrahler oder rückstrahlende Reifenflanken, weiß oder gelb.
Die letzten vier Punkte sind der Teil, an dem die meisten Räder scheitern. Pedalrückstrahler verschwinden beim ersten Pedalwechsel, und Speichenreflektoren fliegen aus optischen Gründen herunter. Beides ist vorgeschrieben.
Licht: wann es sein muss, und was es darf
Die Verordnung verlangt Licht nicht rund um die Uhr. Bei Tageslicht und guter Sicht darfst du ohne Vorder- und Rücklicht fahren. Die übrige Ausrüstung, also Rückstrahler, Bremsen und Klingel, muss trotzdem am Rad sein.
Zwei Details, die häufig falsch erinnert werden:
Stecklichter sind erlaubt. Vorder- und Rücklicht dürfen abnehmbar und batteriebetrieben sein. Sie müssen nur mitgeführt und bei Bedarf montiert werden. Ein fix verbauter Dynamo ist nicht vorgeschrieben.
Blinken ist nur hinten erlaubt. Das Rücklicht darf blinken, der Scheinwerfer nicht. Ein blinkendes Frontlicht ist in Österreich nicht zulässig.
Die Radlobby weist zu Recht darauf hin, dass die gesetzlichen Mindestwerte gerade das sind: Minima. 100 cd reichen, um gesehen zu werden, aber auf einem unbeleuchteten Radweg im Wienerwald siehst du damit selbst wenig.
Die Ausnahme für Rennräder
Rennfahrräder sind ausgenommen, aber enger, als die meisten glauben. Die Ausnahme gilt nur bei Tag und guter Sicht, und sie betrifft Beleuchtung, Rückstrahler und Klingel. Maßgeblich ist außerdem die Bauart: unter 12 kg Gesamtgewicht und mit entsprechender Rahmengeometrie.
Was auch für Rennräder gilt: zwei unabhängige Bremsen. Und sobald es dämmert oder die Sicht schlecht wird, gelten dieselben Regeln wie für jedes andere Rad. Ein Rennrad ohne Licht ist ab der Dämmerung genauso vorschriftswidrig wie ein Cityrad ohne Licht.
Helmpflicht für Kinder bis 12
Österreich hat eine Helmpflicht, aber nur für Kinder. Seit 2011 müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einen Radhelm tragen, wie das zuständige Ministerium festhält. Sie gilt nicht nur beim Selberfahren, sondern auch, wenn das Kind im Fahrradanhänger oder am Rad mitgeführt wird.
Zwei Punkte, die dabei oft untergehen:
Verantwortlich ist die Aufsichtsperson, in der Regel die Eltern, nicht das Kind.
Eine Verwaltungsstrafe ist nicht vorgesehen. Die Pflicht steht im Gesetz, ein Strafbetrag dafür nicht. Relevant wird sie trotzdem, weil ein fehlender Helm bei einem Unfall als Mitverschulden ins Gewicht fallen kann.
Für Erwachsene gibt es keine Helmpflicht.
Was die Vorschriften nicht regeln
Die Fahrradverordnung sagt, wie ein Rad ausgestattet sein muss. Sie sagt nichts darüber, wem es gehört, und genau dort liegt die Lücke, die im Ernstfall zählt.
In Österreich wurden 2024 19.455 Fahrraddiebstähle angezeigt, bei einer Aufklärungsquote von 8,9 Prozent. Ein verkehrssicheres Rad ist deshalb kein gestohlenes Rad weniger. Was ein wiedergefundenes Rad seiner Besitzerin zuordnet, ist die Rahmennummer und ein Eintrag, der sie mit einem Namen verbindet.
Die Registrierung im Fahrradregister ist kostenlos und dauert wenige Minuten: App Store · Google Play
Der Zehn-Minuten-Check
Einmal im Jahr, am besten im Herbst vor der dunklen Jahreszeit:
Beide Bremsen einzeln ziehen und prüfen, ob das Rad damit jeweils zum Stehen kommt.
Klingel drücken. Vorhanden und hörbar.
Scheinwerfer und Rücklicht einschalten, Batterien oder Akkustand prüfen.
Vier Rückstrahler kontrollieren: vorne weiß, hinten rot, Pedale gelb, seitlich weiß oder gelb.
Reifenflanken ansehen, falls sie die seitliche Sichtbarkeit übernehmen: Reflexstreifen abgefahren oder noch da?
Rahmennummer abfotografieren und prüfen, ob sie im Registereintrag steht.
Die ersten fünf Punkte halten dich auf der Straße legal. Der sechste ist der einzige, der nach einem Diebstahl noch etwas nützt.