Rund ums Fahrradrecht in Deutschland kursieren viele Halbwahrheiten. Muss ich einen Helm tragen? Darf ich nebeneinander fahren? Wie viel Promille sind auf dem Rad erlaubt? Die Antworten stehen in zwei Regelwerken: der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die das Verhalten im Verkehr regelt, und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die vorschreibt, wie ein verkehrssicheres Fahrrad ausgestattet sein muss. Wir gehen die Regeln durch, die für dich als Radfahrer wirklich zählen, und stützen uns dabei auf den Gesetzestext und die Einordnung des ADFC.
Helmpflicht: die gibt es in Deutschland nicht
Fangen wir mit dem größten Mythos an. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Helmpflicht, weder für Erwachsene noch für Kinder. Du darfst also legal ohne Helm fahren, und wer es ohne tut, riskiert kein Bußgeld.
Das heißt nicht, dass ein Helm überflüssig ist. Bei einem Sturz oder Zusammenstoß schützt er genau die Körperregion, die am empfindlichsten ist. Rechtlich kann das Fehlen eines Helms in bestimmten Fällen sogar bei der Frage nach dem Mitverschulden eine Rolle spielen. Kurz gesagt: Das Gesetz zwingt dich nicht, aber die Physik ist auf der Seite des Helms.
Licht und Reflektoren: hier wird es Pflicht
Anders als beim Helm ist die Beleuchtung klar vorgeschrieben. Der § 67 StVZO legt fest, welche lichttechnischen Einrichtungen ein Fahrrad haben muss. Dazu gehören:
ein nach vorn wirkender Scheinwerfer mit weißem Licht,
eine nach hinten wirkende rote Schlussleuchte,
ein weißer Rückstrahler vorn und ein roter Rückstrahler hinten,
gelbe Rückstrahler an den Pedalen,
eine Absicherung der Speichen nach den Seiten, etwa durch zwei gelbe Speichenrückstrahler ("Katzenaugen") je Rad oder durch ringförmig reflektierende Streifen an Reifen oder Speichen.
Wichtig für den Alltag: Seit der Reform von 2013 sind batteriebetriebene und wiederaufladbare Lampen ausdrücklich erlaubt. Früher war ein fest verbauter Dynamo vorgeschrieben, heute darfst du abnehmbare Akkuleuchten nutzen, solange sie zugelassen sind. Beleuchtung brauchst du bei Dunkelheit und schlechter Sicht, mitführen und funktionsfähig halten solltest du sie immer.
Zur verkehrssicheren Ausstattung gehören außerdem zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine "helltönende Glocke", also eine Klingel. Fehlen Licht, Bremsen oder Klingel, kann das ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Vor der ersten Fahrt in der dunklen Jahreszeit lohnt sich deshalb ein kurzer Check.
Wo du fahren darfst: Radweg, Straße und Gehweg
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, Radfahrer müssten immer den Radweg benutzen. Das stimmt so nicht. Nach § 2 StVO besteht eine Benutzungspflicht nur dann, wenn der Radweg mit einem der blauen Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Diese Schilder machen den Weg "benutzungspflichtig". Fehlt das Schild, darfst du auch auf der Fahrbahn fahren, selbst wenn daneben ein baulicher Radweg verläuft.
Nebeneinander fahren. Seit der StVO-Novelle 2020 ist das Radfahren nebeneinander ausdrücklich erlaubt, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Wo du also niemanden aufhältst, dürfen zwei nebeneinander rollen. Sobald du merkst, dass sich hinter dir etwas staut, ist wieder das Fahren hintereinander angesagt.
Kinder auf dem Gehweg. Für den Nachwuchs gelten eigene Regeln. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg benutzen. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf ein Kind bis acht Jahre auf dem Gehweg begleiten. In allen Fällen gilt: Fußgänger haben Vorrang, und an Kreuzungen musst du absteigen oder besonders vorsichtig queren.
Einbahnstraße gegen die Richtung. Entgegen der Einbahnstraße fahren darfst du nur dort, wo es ausdrücklich freigegeben ist, erkennbar am Zusatzzeichen "Radfahrer frei" unter dem Einbahnstraßenschild. Ohne dieses Schild gilt die Einbahnstraße auch für dich.
Handy am Lenker
Das Handyverbot betrifft nicht nur Autofahrer. Nach § 23 StVO darfst du auch auf dem Fahrrad kein elektronisches Gerät in der Hand halten, um es während der Fahrt zu bedienen. Wer beim Radeln das Smartphone in der Hand hat, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Punkte in Flensburg gibt es dafür anders als beim Auto in der Regel nicht.
Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Gerät in einer Halterung steckt und du nur kurz den Blick darauf wirfst, etwa für die Navigation. Freisprechen über eine Halterung ist also in Ordnung, das Tippen der Nachricht mit dem Handy in der Hand nicht.
Alkohol auf dem Fahrrad
Beim Thema Alkohol lohnt sich ein genauer Blick, denn die Grenzen liegen anders als beim Auto. Für Radfahrer gibt es keine feste Ordnungswidrigkeiten-Grenze wie die 0,5-Promille-Regel für Kraftfahrer. Entscheidend sind zwei Werte:
Ab 0,3 Promille kann Radfahren strafbar werden, wenn Ausfallerscheinungen dazukommen, etwa Schlangenlinien, ein Sturz oder ein Unfall. Fachlich heißt das relative Fahruntüchtigkeit.
Ab 1,6 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert ist Radfahren nach § 316 StGB eine Straftat, auch ohne dass etwas passiert.
Die Folgen bei 1,6 Promille sind ernst: eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und in aller Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Fällst du dort durch, kann dir auch die Fahrerlaubnis fürs Auto entzogen werden, obwohl du "nur" auf dem Rad unterwegs warst. Der ADFC fasst die Grenzen und Konsequenzen kompakt zusammen. Die einfache Faustregel bleibt: Nach ein paar Bier lieber schieben oder die Bahn nehmen.
Muss ich mein Fahrrad anmelden?
Nein. In Deutschland gibt es keine Pflicht, ein Fahrrad anzumelden oder registrieren zu lassen. Es gibt kein amtliches Fahrradkennzeichen und keine Zulassungsstelle fürs Rad. Wer verkehrssicher ausgestattet ist und sich an die StVO hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Trotzdem gibt es eine Lücke, die keine Vorschrift schließt: Wird dein Rad gestohlen, hilft dir die beste Beleuchtung nichts. Was dann zählt, ist die Rahmennummer und die Frage, ob sie in einer Datenbank hinterlegt ist. Ohne diese Nummer kann die Polizei ein wiedergefundenes Rad kaum einem Besitzer zuordnen, und beim Gebrauchtkauf lässt sich nicht prüfen, ob ein Rad sauber ist. Genau hier setzt das Fahrradregister an, ganz ohne gesetzliche Pflicht.
Die Registrierung im Fahrradregister ist kostenlos und dauert etwa fünf Minuten. Du hinterlegst die Rahmennummer, ein Foto und die wichtigsten Daten, und dein Rad ist über die Datenbank auffindbar. Beim Gebrauchtkauf kann die kaufende Person den Status prüfen, Werkstätten scannen den QR-Aufkleber, und die Polizei hat eine Möglichkeit, dich zu ermitteln. Wie das im Detail funktioniert, liest du in unserer Anleitung zum Registrieren.
Das Recht sagt dir, wie du fahren musst. Das Fahrradregister sorgt dafür, dass dein Rad ein Zuhause behält, falls es doch einmal verschwindet.